In diesem Fall wieder mal der Selbsternannte. Da nützten auch seine beiden 14-seitigen Faxe nichts.
Die Entscheidung ergeht mit Blick auf die andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und damit wegen besonderer Dringlichkeit ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung. Auch hat die Kammer ausnahmsweise auf eine vorherige Anhörung des Antragsgegners verzichtet, da der Antragsteller ihn vorgerichtlich deckungsgleich abgemahnt und die Erwiderung des Antragsgegners hierauf seinem Eilantrag beigefügt hat. Diese Erwiderung hat die Kammer berücksichtigt, aber in ihr keinen Grund erkannt, vom Erlass der einstweiligen Verfügung abzusehen.
Ich wette, er wird wieder Widerspruch einlegen. Seine Anwältin freut sich schon…
Streitwert 10K. Die Kosten für den Großverdiener, der angeblich regelmäßig 450€/Tag erhält, kann man hier: https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp
ausrechnen.